Il y a deux sortes de temps,
il y a le temps qui attend et le temps qui espère.
Jacques Brel
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Schweizerische Vereinigung progressive Väter Schweiz |
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Webseite für die Kinderrechte www.vev.ch |
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| Anwendung von Völkerrecht im Sorgerechtsprozess (EMRK + EGMR) |
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www.vev.ch / www.mannschafft.ch / www.crop.ch / www.ajcp.ch / www.agna.ch
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches
Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung
dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern. Das
Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche,
seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur eine positive
Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl,
auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit
und die Lebensqualität des Kindes. In diesem Sinne sind die Vorzüge
der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade
darin zu sehen, daß die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern besser
aufrechterhalten und gepflegt werden und daß das Verantwortungsgefühl
und damit die Verantwortungsbereitschaft beider Eltern gegen über
dem Kind erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch
sich die Chancen vergrößern, daß das Kind trotz der
Trennung zwei in jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält.“ |